Wie Pilgerinnen und Fremde in dieser Welt

Entstehung
In dem Augenblick, als Klara von Assisi sich auf die Fußspuren des armen Jesus Christus einließ und ihnen zu folgen begann, nahm unser Orden seinen Anfang.
(siehe Informationen zum Leben der heiligen Klara)

Ordensregel und Konstitutionen
Klara selbst schrieb am Ende ihres Lebens eine Regel für ihren Orden, die Papst Innozenz IV. bestätigte. Nach dieser Regel leben wir. Dazu kommen die Generalkonstitutionen, die diese Regel nach dem geltenden Kirchenrecht in rechtlicher Hinsicht der heutigen Zeit anpassen.

Gelübde und Aufgabe
„Die Lebensweise des Ordens der Armen Schwestern (…) ist: Unseres Herrn Jesu Christi heiliges Evangelium zu beobachten durch ein Leben in Gehorsam, ohne Eigentum und in Keuschheit.“ (Regel der heiligen Klara, Kapitel I, 1-2)

Wir sind ein kontemplativer Orden. Wenn wir von Kontemplation sprechen, meinen wir eine Haltung, in der alle Kräfte des Menschen – die von Leib, Herz, Seele und Geist – gesammelt sind: „Stelle dein Denken vor den Spiegel der Ewigkeit, stelle deine Seele in den Glanz der Glorie, stelle dein Herz vor das Bild der göttlichen Wesenheit, und forme deine ganze Person durch die Beschauung in das Bild seiner Gottheit um.“ (3. Brief an Agnes von Prag)

Dementsprechend heißt „kontemplativ leben“, das Leben so zu gestalten, dass wir uns nicht allen Eindrücken und Einflüssen aussetzen, sondern Raum, Zeit und Umstände suchen, die die innere Aufmerksamkeit naturgemäß wachen und ruhen lassen. Es heißt, so Gott zu suchen, sich für sein Wort zu öffnen, sich von Ihm anschauen, lieben, durchdringen zu lassen.

Werdegang einer Klarisse
Nach einem Jahr Postulat und zwei Jahren Noviziat folgt die erste Profess (zeitliche Gelübde) für drei Jahre. Drei Jahre später, also nach insgesamt 6 Jahren folgt dann die Feierliche Profess (d.h. die endgültige Bindung an Gott in dieser konkreten Gemeinschaft). An allen entscheidenden Wegabschnitten ist die Entscheidung der betreffenden Schwester wie auch der Gesamtgemeinschaft notwendig.

Leitungsstruktur
Die Gesamtheit aller Schwestern mit Feierlicher Profess bilden das Konventskapitel, das in wesentlichen Bereichen des Zusammenlebens die Entscheidungen gemeinsam trifft. Ein weiteres Entscheidungsgremium besteht aus den Ratsschwestern, die von dem Konventskapitel gewählt werden. Dazu gehört auch die Vikarin, das ist die Vertreterin der Äbtissin, die wiederum die Hauptverantwortung der Leitung trägt. Alle diese Leitungsaufgaben werden in freier geheimer Wahl vom gesamten Konvent entschieden und gelten jeweils für drei Jahre.

Rechtliche Grundlagen – Autonomie und Föderation
Die einzelnen Klarissenklöster in aller Welt sind selbstständig und ohne Zuordnung zu einem Mutterhaus. Entsprechend der sprachlichen Grenzen bilden mehrere Klöster auf freiwilliger Basis eine Föderation. Im deutschsprachigen Raum gibt es die „Föderation Caritas Pirckheimer der deutschsprachigen Klarissen“, zu der 9 Klöster gehören.


Dom zu Münster - Gewölbe